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Lizenzierung

Einfach, zeitsparend und transparent:

Nur ein (!) Lizenzvertrag für alle Musiknutzungen.

GEMA - frei !

„Wir wollen erfolgreich produktiv zusammen arbeiten 
und uns nicht mit sinnfreiem Lizenzwirrwarr aufhalten.“

Die GEMA hat einen Tarif-Dschungel erfunden (82 Einzellizenzen für jede Art der Musiknutzung), durch Du Dich als Kunde mühsam durchkämpfen must, bei jeder Show, jedem Messe- und YouTube-Video, jeder Werbung, …

Bei mir gibt es nur einen einzigen Vertrag, wahre Transparenz und eine individuelle Anpassung an Deine Bedürfnisse. 
Klingt zu gut, um wahr zu sein? Dann habe ich gute Nachrichten für Dich.

Unzählige Vorteile für Dich als meinen Kunden:

  • Du als mein Kunde erhältst für einen Pauschalbetrag sämtliche Nutzungsrechte an Deiner Musik für alle Aufführungsformen, von der Show über Internetveröffentlichung bis hin zur Telefonwarteschleife.
  • kein zeit- und nervenraubendes Ausfüllen von lästigen Musikanmeldungen
  • Der Vertrag wird individuell auf Dich frei zugeschnitten: Ein, zwei oder fünf Jahre bis lebenslange Exklusivrechte.
  • Überschaubare und transparente Kostenstruktur ohne Überraschungen.
  • Durch den übersichtlichen Tantiemenvertrag kannst Du jederzeit und schnell darlegen, dass Du die Rechte an der genutzten Musik besitzt.

Lediglich beim Verkauf von Bild- und Tonträgern wird pro verkaufter Einheit eine prozentuale Beteiligung fällig. 

Freier Komponist vs. GEMA-Komponist

Die Modelle in der Gegenüberstellung

Randy Lee Kay

freier Komponist

einfache Verständlichkeit
geringe Fehleranfälligkeit
geringer Zeitaufwand
Transparenz
überschaubare Kosten
Kalkulierbarkeit
individuelle Anpassung
Exklusivrechte
Pauschalbetrag
alle Aufführungsrechte
Beratung und Betreuung

GEMA

Komponist

kompliziert
hohe Fehleranfälligkeit
hoher Zeitaufwand
Komplexität
hohe Kosten
kaum kalkulierbar
statisch
keine Exklusivrechte
Rechnung für jede Nutzung
Einzellizenz für jede Nutzungsform
Ratespiel: wer ist mein Betreuer 🙂

Anmerkungen zur rechtlichen Seite der Musiknutzung

Urheberrechte sind unveräußerlich.
Vermarkten lassen sich nur die Verwertungsrechte, zumindest in Deutschland. Hier kommt die GEMA ins Spiel, mit der ein Komponist einen Wahrnehmungsvertrag abschließt. Dieser beauftragt die GEMA, seine Urheberrechte gegenüber den Nutzern der Musik wahrzunehmen. Das klingt zunächst komfortable, zumindest für die Musiker. Allerdings hat er nur eine Möglichkeit: Alles oder nichts! Dieser Knebelvertrag sorgt dafür, dass GEMA-Künstler alle Rechte Ihrer Musik von der GEMA wahrnehmen lassen müssen. In der Regel sind Auftragskomponisten bei der GEMA.

Wenn ein Theaterregisseur, Showartist oder ein Unternehmen einen GEMA-Künstler für Kompositionen beauftragt, muss nach Fertigstellung für alle Nutzungsformen eine GEMA-Abrechnung gemacht werden. Das bedeutet, dass die GEMA auf den Nutzer der Auftragskomposition zukommt und Tantiemen von ihm verlangt, je nach dem, wie die Musik wo genutzt wurde. Dafür wurden ganze 82 Unterkategorien entwickelt. Diese gliedern sich in acht Hauptkategorien auf:

  • Broadcast (TV, Hörfunk oder Kabel)
  • Herstellung von Audio-CDs, Videos oder anderen multimedialen Inhalten
  • Online (z.B. Homepage, App oder Podcast)
  • Gastro / Freizeit
  • Messe, Parks, Passagen, Büroräume
  • Theater, Bühne
  • Veranstaltung, Konzert
  • Telefon, Verkehrsmittel

Beispiel: Theaterregisseur Heiner bestellt bei Randy Lee Kay fünf Auftragskompositionen für sein neues Stück. Die genutzte Musik soll auch als Werbung in einem Trailer verwendet werden, der sowohl auf der Homepage als auch im Radio abgespielt werden soll. Zudem soll die Titelmelodie als Telefonwarteschleife im Ticketcenter verwendet werden. Heiner muss dazu fünf lange Formulare ausfüllen, um mit der GEMA einen Lizenzvertrag abzuschließen. Hinzu kommt: Beim Ausfüllen darf Heiner keine Fehler machen, da es sonst zu einem Streit bis hin zur Gerichtsverhandlung mit der GEMA kommen kann.
Bei jeder Aufführung seines Stückes muss der Intendant die genaue Zuschaueranzahl bekannt geben.
Weitere Nachteile liegen auf der Hand: Unübersichtlichkeit, Unkalkulierbarkeit, Zeitberaubung sowie die Gefahr, Flüchtlichkeitsfehler zu machen und so in justiziablen Sachverhalten Probleme zu bekommen.

Bei Randy Lee Kay gibt es nur einen Lizenzvertrag für alle Musiknutzungen, der in Laufzeit und Umfang unkompliziert verhandelt wird.